Neues Vorläufiges Zahlungsverbot seit 1.9.2024 – Gibt es ein neues Formular oder einen neuen Vordruck dafür?

Muss man denn dem Gerichtsvollzieher das vorläufige Zahlungsverbot über das neue GV-ZV-Formular 2023 schicken oder kann man auch weiterhin seinen eigenen Text dazu verwenden?

Sie Lieben!

Zweierlei ist zu beachten:

  • Der Gerichtsvollzieher kann bei Erkenntnissen über pfändbare Habe mit der Anfertigung einer Vorpfändungsbenachrichtigung an den Drittschuldner beauftragt werden. In dem neuen GV-ZV-Formular 2023 finden Sie die Vorpfändung gem. § 845 ZPO unter Modul K. Modul K ist also auszufüllen, falls der Gerichtsvollzieher bei pfändbarer Habe ein VZV erstellen, zustellen und Sie benachrichtigen soll (damit Sie einen PFÜB beantragen können).
  • Sollte der Gläubiger im Rahmen der Forderungspfändung (Pfändung und Überweisung) ein vorläufiges Zahlungsverbot beantragen wollen, muss er es selbst anfertigen und dem Gerichtsvollzieher zur Zustellung über das GV-ZV-Formular 2023 Modul F an den Schuldner und Drittschuldner gereichen.

Ein Muster und alles Weitere zum VZV finden Sie auf meiner Fachwissensseite Kanzleifachwissen24.

Herzlichst Ihre/eure

 

Konstanze Halt
Autorin von Die Praxis der Rechtsanwalt-Sekretärin
Autorin von Der Große Halt und Der kleine Halt
Autorin von Kanzleifachwissen24.de
Tabellenbuch zu Kanzleifachwissen24 uvam.

Lieblingswebseite Kanzleifachwissen24.de
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