Nutzungsrecht eines Pkw – Auto pfänden, obwohl es gemietet oder geleast ist

Ein unveräußerliches Recht kann zur Nutzung einem Dritten überlassen werden, § 857 ZPO

Ebenso interessant! Die Pfändung von Nutzungsrechten an der Ausübung der Nutzungsrechte selbst!

Liebe Gläubiger, liebe Gläubigervertreter,

auf meiner Kanzleifachwissen24-Webseite habe ich für Sie die Möglichkeit der Pfändung von Nutzungsrechten an PKW, Maschinen pp. beschrieben, wenn diese Geräte nicht gepfändet werden können, da sie geleast oder gemietet sind.

Dort gebe ich Ihnen aber auch Beispiele an die Hand, wie Sie die Ausübung der Rechte vornehmen können. Denkbar wäre also auch die Pfändung von Nutzungsrechten an der Ausübung des Nutzungsrechtes, nicht unbedingt am Gegenstand selbst. Denn wenn es keinen Gegenstand gibt, kann auch nur das Recht auf Nutzung gepfändet werden.

Eine liebe Freundin von mir hält mir das bei so gut wie jedem Telefonat vor. Sie meint stets, dass ich sie vor vielen Jahren durch diese Beispiele in die damals für sie „doofe“ Zwangsvollstreckung zurück in die „tolle“ Zwangsvollstreckung geholt hätte und sie seither die Vollstreckung liebt. In der Tat ist sie inzwischen so ein Pfennigfuchser – im Wahrsten Sinne des Wortes -, denn überweist jemand einen Cent zu wenig, geht sie dem konsequent mit Ausschöpfung aller Mittel nach, bis auch der letzte Cent bezahlt ist. 🙂

Geben Sie in die Profisuche auf www.kanzleifachwissen24.de bitte ein: Nutzungsrecht

Viel Erfolg Ihr Lieben

herzlichst Ihre/eure

Konstanze Halt am 20.4.2023

LOVE