Bitte beachten: Die neuen Pfändungsfreigrenzen gem. § 850c ZPO für den 1. Juli 2023 bis zum 30. Juni 2024
Liebe Gläubiger(vertreter),
liebe Schuldner(vertreter),
liebe Drittschuldner(vertreter),
beachten Sie bitte, dass die neuen Lohnpfändungstabellen seit 1.7.2023 anzuwenden sind.
Möchten Sie sich diese kostenfrei downloaden, dann finden Sie die Möglichkeit auf meiner Kanzleifachwissen24-Webseite hier-klick.
Die neuen Pfändungsfreigrenzen finden Sie ebenfalls hier-klick.
Wie Sie sehen, erhöhen sich – wie zu erwarten war – die Pfändungsfreibeträge zum 1.7.2023 erneut beachtlich. Von monatlich 1.330,16 EUR auf monatlich 1.402,28 EUR. Bei den wöchentlichen oder täglichen Pfändungsfreigrenzen sieht das nicht anders aus.
Gut für Schuldner, nicht gut für Gläubiger und Vollstrecker!
Beispiel: Wie viel kann bei einem ledigen Schuldner gepfändet werden, der 1.400 EUR netto verdient?
Lösung: Bis zum 30.6.2022 konnten 48,89 EUR monatlich gepfändet werden. Ab dem 1.7.2023 kann gar nichts mehr gepfändet werden.
Zahlreiche weitere Beispiele finden Sie auf meiner Kanzleifachwissen24-Seite hier-klick.
Haben Sie eine schöne Zeit, Sie Lieben, ihr Lieben,
von Konstanze Halt