Titelherausgabe durch den Gläubiger und Aufbewahrung der Kontoauszüge durch den Schuldner!

Der Gläubiger vollstreckt die gleiche Summe ein zweites Mal, ist das erlaubt?

Titelherausgabe Konstanze Halt

Moral von der ‚Geschicht‘:

Tipp für Schuldner/Schuldnervertreter:
Nach Bezahlung der Titelforderung den entwerteten Originaltitel herausverlangen und 30 Jahre lang aufheben und die Kontoauszüge, auf denen steht, dass die Summe bezahlt wurde, auch.

Tipp für Gläubiger/Gläubigervertreter:
Sobald der Schuldner bezahlt hat, sollte von sich aus der Titel entwertet und dem Schuldner zugeschickt werden. Damit eine neue Rechtsanwaltsfachangestellte weiß, dass der Titel bezahlt wurde, sollte nur der entwertete Titel eingescannt und zu den Unterlagen genommen werden. Zudem sollte der Hinweis auf Bezahlung deutlich zu erkennen sein. Oft machen vor allem in Großkanzleien die einzelnen Sozietäten die Vollstreckung, während die Buchhaltung von ganz woanders gemacht wird. Wenn hier nicht vernünftig kommuniziert wird, weiß kein Vollstrecker der dazugehörigen Sozietäten, ob die Forderung bereits bezahlt wurde oder nicht.

Diesen Tipp gleich zu Beginn meiner Videoreiche „Schuldnertipps ./. Gläubigertricks“ anzubringen, empfand ich sehr wichtig. Denn wer möchte schon doppelt oder gar dreifach die gleiche Forderung bezahlen? Oder welcher Gläubigervertreter möchte sinnlos Arbeit und Kosten haben? Niemand.

Videotext:

Du hast die Forderung vor Jahren bereits bezahlt, doch nun wird erneut aus dem Titel gegen dich vollstreckt?

Ist das erlaubt?

Nehmen wir an, gegen dich lag ein Titel von 3.000 EUR vor. Diese Summe solltest du damals bezahlen. Und du hast die Summe vollständig bezahlt, also Forderung + Kosten. Nach jetzt 6 Jahren plötzlich vollstreckt aus genau diesem Titel ein Gläubiger nochmal gegen dich. Wie konnte das geschehen?

Ganz einfach konnte dies geschehen. Der Gläubiger hat den Titel z. B. verkauft oder er versucht es selbst noch einmal bei dir.

Zum Verständnis: Der Titel ist nur für diese eine Forderung gedacht und wenn die beglichen ist, ist der Titel wertlos. Eigentlich.

Kannst du gegen die erneute Vollstreckung jetzt nach 6 Jahren aus demselben Titel etwas tun?
Ja, du könntest Vollstreckungsabwehrklage erheben. Mit einer Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO kannst du deinen Einwand auf Bezahlung bei Gericht vorbringen.

Aber wie kannst du beweisen, dass du vor 6 Jahren bezahlt hast?
Durch den vom Gläubiger entwerteten Titel, der dir zugesandt wurde, könntest du beweisen, dass die Angelegenheit erledigt ist.

Was ist mit den Kontoauszügen, die ja von der Bank 10 Jahre aufgehoben werden müssen und beweisen, dass ich bezahlt habe?
Stimmt. Dennoch muss ich dir leider sagen, dass die meisten Titel 30 Jahre lang vollstreckbar sind. Also speichere dir oder drucke dir die Kontoauszüge mit den Zahlungen an den Gläubiger aus.

Es gibt aber noch einen anderen Grund, warum du unbedingt die Kontoauszüge solange man aus dem Titel vollstrecken könnte, aufbewahren solltest. Nämlich selbst dann, wenn der Titel ordnungsgemäß entwertet an dich herausgegeben wurde, kann dennoch erneut daraus vollstreckt werden, wenn es sich bei dem Titel um einen aus einem Mahnbescheid hervorgegangenen Vollstreckungsbescheid mit einer Gesamtforderung von maximal 5.000 EUR handelt. Hier kann der Gläubiger gem. § 754a ZPO einen Zwangsvollstreckungsauftrag oder gem. § 829a ZPO ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen dich beantragen und zwar elektronisch, ohne den Originaltitel mitsenden zu müssen. Wenn der Gläubiger also eine Kopie des Titels behalten hat, kann er auf elektronischen Wege nochmal gegen dich vorgehen. Er muss zwar versichern, dass die Forderung noch besteht, aber wenn er den Titel gekauft hat, muss er ja nicht unbedingt wissen, dass die Forderung gar nicht mehr besteht.

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Herzlichst deine / Ihre Konstanze Halt